Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschliesslich diese AGB`s der Schönwald Fahnen
Die in der Offerte/Rechnung genannten Zahlungsbedingungen haben Gültigkeit, netto, zahlbar innert 30 Tagen. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Technische Angaben und Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Verpackungs- und Transportkosten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir wählen die zweckmässigste Versandart.
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch ohne gegenseitige Abmachungen unverbindlich. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz des direkten oder indirekten Verzugsschadens.
Aus drucktechnischen Gründen bleibt eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von +/- 10% vorbehalten. Abweichungen in den Breiten- und Längenangaben sind mit einer Toleranz von +/- 7% zulässig,. Das gleiche gilt für geringfügige Farbabweichungen gegenüber der Kundenvorlage (vor allem bei Siebdruck/Textildruck) und berechtigen nicht zu Preisnachlässen oder Umtausch.
Die graphischen Vorlagen und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich unsere Auftraggeber vorgängig die Rechte an der Herstellung der uns in Auftrag gegeben Artikel beschafft haben.
Bei nicht fachgerechter Montage übernehmen wir keine Haftung. Das Einholen allfälliger Bewilligungen für das Anbringen eines Fahnenmastes/Werbung ist ausschliesslich Sache des Käufers.
Beanstandungen können nur innert 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Reklamationen über Beschädigungen während des Transportes sind vom Besteller vor Empfangnahme direkt an den letzten Frachtführer zu richten.
Bei einer Bestellung erklärt sich der Besteller mit den vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich einverstanden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Anderslautende, von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich angenommen wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Kreuzlingen